top of page

AGB / Vertragsbestimmungen

für Teilnehmer/Innen der KMS-Kurse

1. Berechtigung

Das KMS-Center Oberurnen stellt dem Unterzeichneten auf eigenes Risiko das Clublokal samt Einrichtung während der Trainingszeiten zur Verfügung. Der Vertragsnehmer ist berechtigt zum Besuch der entsprechenden Trainings. Weitere Anlässe und Spezialveranstaltungen (z.B. mit Aerzten oder Physiotherapeuten) sind nicht im Preis inbegriffen. Der Vertrag ist persönlich und nicht übertragbar. Zugelassen sind ausschliesslich Personen, die nicht wegen Gewalt- und Kapitalverbrechen vorbestraft sind. Ein aktueller Zentralstrafregister-Auszug kann jederzeit von der Centerleitung verlangt werden.

2. Trainingszeiten

Die Trainingszeiten werden durch die Centerleitung festgelegt und kommuniziert.

3. Feiertage

An gesetzlichen und kantonalen Feiertagen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr finden keine Trainings statt. In den Schulferien sind die Trainings reduziert.

4. Hausordnung

Der Vertragsnehmer hat sich an die gültige Hausordnung zu halten.

5. Unfälle/Diebstahl

Für Unfälle oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen.

6. Versicherungsschutz

Der Unterzeichnende ist selber um ausreichenden Versicherungsschutz besorgt.

7. Trainingsgebühren

Die Trainingsgebühren können durch die Centerleitung angepasst werden. Die aktuellen Preise finden sich hier.

8. Reduktionen

Ab 3 Familienmitgliedern 10% auf den Halbjahres- oder Jahresvertrag.

9. Abzüge

Bei Verhinderung am Training von mehr als 60 Tagen werden Abzüge nur unter Vorweis eines ärztlichen Zeugnis verrechnet. Abzüge können als zeitliche Gutschrift nach Ablauf der Vertragsdauer verstanden werden. Abzüge sind ausschliesslich schriftlich und per Brief an die hier genannte Adresse zu richten.

10. Ausweis und Lizenz

Das KMS-Center Oberurnen ist der Krav Maga Self Protect Association Switzerland und der Krav Maga Self Protect Academy angeschlossen und dadurch verpflichtet, jedem Mitglied einen Ausweis zum einmaligen Betrag von CHF 10.-  auszustellen. Dazu muss pro Kalenderjahr eine Verbandslizenzmarke von CHF 70.- gelöst werden, welche im Preis inbegriffen ist.

11. Zahlung

Der jeweilige Betrag ist im Voraus zu bezahlen. Für Mahnungen wird eine Gebühr von CHF 20.- erhoben. Der Vertrag ist persönlich und nicht übertragbar.

12. Nichtbenützen der Trainingsmöglichkeiten

Das Nichtbenützen der Trainings oder Ferienabwesenheit berechtigt keinesfalls zu Rückforderungen oder Reduktion der Zahlungen.

13. Kündigung

Der Vertrag ist für die angegebene Vertragsdauer fest abgeschlossen. Wird er nicht mindestens 30 Tage vor Ablauf durch einen eingeschriebenen Brief gekündigt, verlängert er sich jeweils automatisch um die gleiche Vertragsdauer. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie spätestens am letzten Tag vor Beginn der 30 tägigen Frist an die unten genannte Adresse (Punkt 15) zugekommen ist. Eine verspätete Kündigung hat zur Folge, dass die verlängerte Vertragsdauer auch bezahlt werden muss.

14. Besonderes

Wird von dem Unterzeichneten durch sein erlerntes Können eine strafbare Handlung begangen, behält sich das KMS-Center Oberurnen das Recht vor, den Vertrag sofort und ohne Rückzahlung zu annullieren.

15. Korrespondenzadresse / Impressum

KMS-Center Oberurnen, Jürg Staubli, Achernstr. 4, 8868 Oberurnen

16. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt als Gerichtsstand Glarus.

Büro: Achernstrasse 4, 8868 Oberurnen, Tel. 079 319 12 31

Dojo: Windeggstrasse 1, 8867 Niederurnen

bottom of page